Ob Kreuzfahrten, Hotels, Ferienwohnungen oder Pauschalurlaube – immer mehr Deutsche buchen Reisen online. Das geht schnell und ist bequem. Aber wie sieht es mit der Absicherung aus – im Krankheitsfall, bei Verspätungen, bei Überbuchungen?
Lesen Sie im folgenden Beitrag, welche Rechte und Pflichten Kunden bei Online-Reisebuchungen haben und worauf Sie besonders achten sollten.
Wenn Sie eine Pauschalreise, Flüge oder Hotels im Internet suchen, landen Sie meist auf Reiseportalen, die Reisen lediglich vermitteln, aber nicht durchführen. Ihr Vertragspartner ist aber nicht der Vermittler, sondern der Reiseveranstalter. Wenn es Probleme mit dem Rücktritt, der Umbuchung oder mit Beschwerden gibt, gelten in der Regel die Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters, also desjenigen, der Ihnen die Bestätigung der Buchungen zuschickt.
Manche Reiseportale, die neben ihrer eigentlichen Leistung weitere Dienste wie Versicherungen, Transportmöglichkeiten oder Übergepäck anbieten, haben auf ihren Seiten bereits Häkchen gesetzt. Kunden müssen in diesem Fall nicht ankreuzen, wenn sie eine Zusatzleistung haben wollen, sondern löschen, wenn sie keine Zusatzleistung haben wollen. Das ist unzulässig.
Schauen Sie sich bei der Endrechnung genau an, ob nicht versehentlich die eine oder andere Leistung mit berechnet wurde, die Sie nicht selbst angekreuzt haben.
Wer flink auf der Tastatur unterwegs ist, dem passieren gelegentlich Fehler beim Ausfüllen von Formularen. Schnell hat man „Enter“ gedrückt und übersehen, dass der eingegebene Termin oder der Zielort nicht stimmen. Rechtlich gesehen liegt hier ein „Erklärungsirrtum“ vor – das objektiv Erklärte und das subjektiv Gewollte fallen auseinander. Passiert Ihnen ein solcher Lapsus, ist das ein Anfechtungsgrund.
Erklären Sie dem Internet-Reiseportal oder dem Reiseveranstalter, dass Sie sich geirrt haben und die Reisebuchung anfechten. Dabei müssen Sie genau schildern, wie es zu der falschen Buchung kam und was Sie eigentlich buchen wollten. Nachdem der Reiseveranstalter die Anfechtung erhalten hat, gilt die Buchung als nichtig.
Um es gleich vorwegzunehmen: Das zweiwöchige Widerrufsrecht, das für Einkäufe im Internet gilt, gilt für Reisen nicht. Zur Stornierung der Reise bedarf es einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Bei teuren Reisen ist es sinnvoll, eine solche Versicherung abzuschließen.
Online gebuchte Hotels bieten oft eine kostenlose Stornierung bis kurz vor der Anreise an.
Für den Fall, dass ein Familienmitglied während der Reise erkrankt, im Urlaubsland behandelt werden oder früher nach Hause transportiert werden muss, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. In einer normalen Online-Buchung ist das Krankheitsrisiko nicht abgesichert.
Bei Flugverspätungen ist die Rechtslage klar: Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz sind das 250 bis 600 Euro. Allerdings sind die Formulare zur Geltendmachung des Anspruches auf den Internetseiten der Anbieter gut versteckt.
Bei Flugausfällen dürfen Reisende ihren Flug kostenlos umbuchen oder absagen und das Geld von der Fluggesellschaft zurückfordern. Auch steht ihnen eine Hotelübernachtung zu. Allerdings müssen Sie sich, bevor Sie auf eigene Faust buchen, vergewissern, dass Ihnen die Airline oder Ihr Reiseveranstalter nicht weiterhelfen können .
Kommt es bei Pauschalreisen zu Verspätungen oder zur Annullierung, müssen Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.